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Gesundheitsamt Anträge 1

Posted: Tue Feb 01, 2022 3:36 pm
by gh2
Sehr geehrte Frau D,

hiermit beantrage ich die amtliche Ausstellung eines Genesenennachweises im Sinne der SchAusnahmV unabhängig vom Testergebnis, da der PCR-Test auf Ihre Veranlassung hin zu spät nach meiner Infektion durchgeführt wurde.

Gerne bin ich bereit den Aufwand einer Blutabnahme auf mich zu nehmen um meinen Genesenenstatus auf Ihre Kosten durch einen hochzuverlässigen T-Zellen Test, der inzwischen von mehreren Laboren angeboten wird, nachzuweisen.

Wie das Ärzteblatt gestern schrieb, ist die von Ihnen empfohlenen Impfung dem begehrten Status deutlich unterlegen und der intranasale Lebendimpfstoff war für mich frei von s.g. unerwünschten Nebenwirkungen.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle danken, dass Sie durch das fehlerhafte Testkonzept innerhalb der Klinik die großflächige Durchseuchung entgegen dem Infektionsschutzgesetz fördern.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... ne-Impfung

In dieser Hinsicht halte ich, wie Herr Dr. Maurer und die anderen Leserbriefschreiber die Einrichtung von "Kinderimpfstuben" durch Sie für kontraproduktiv, lebensgefährdend, lebensgefährlich und zu tiefst verabscheuungswürdig.

Hiermit beantrage ich die Kinderimpfstube in Tölz sofort zu schließen! Wer auch immer für die Einrichtung verantwortlich war, sollte sich schämen.

Viele Grüße

G.


Sehr geehrte Frau D,

vielen Dank ich habe Ihren Termin für 14:00 Uhr erhalten, muss aber leider auf einen Bescheid zum Sachverhalt bestehen. Ich als Beschwerdeführer habe einen Anspruch darauf, dass meine berechtigte Dienstaufsichtsbeschwerde nach sachlicher Prüfung beschieden wird.

Mich wundert ein wenig, dass Ihnen als Abteilungsleiterin, solch einfache Verwaltungsvorschriften nicht bekannt sind?

Falls der 6 Tage verspätete Test nun negativ ausfällt. hat Ihre Mitarbeiterin durch die Amtspflichverletzung erreicht, dass der Genesenenstatus nicht erlangt werden kann.

Viele Grüße

G

Sehr geehrte Frau D,

ich habe Sie eben telefonisch nicht erreicht. Meine Anmeldung zum PCR-Test war ja zum 26.01.2022.

Nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen war an diesem Tag meine Virenlast am höchsten und eine Absonderung wäre geboten gewesen, da der PCR-Test meiner Gattin vom 25.01.22, 07:30 Uhr positiv war.

Leider haben Sie entgegen der TestV meinem Antrag an diesem Tag nicht stattgegeben und der Verantwortliche seine Amtspflicht damit vorsätzlich verletzt.

Beim Testtermin den ich nun von Ihnen erhalten werde, wird meine Virenlast bereits gering sein.

Ich nehme an, dass es sich bei mir nicht um einen Einzelfall handelt, das bedeutet, Sie haben kein Interesse daran, dass geimpfte und ungeimpfte Kontaktpersonen mit hoher Virenlast zum gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt abgesondert werden?

Ich möchte Rechtsmittel einlegen und bitte daher um einen Bescheid, der begründet, auf wessen Weisung die Mitarbeiterin meinen Antrag entgegen der TestV abgelehnt hat.

Wie kann auf Ihrer Seite sichergestellt werden, dass sich so ein grobes ungesetzliches amtliches Fehlverhalten gegenüber geimpften und ungeimpften Virenausscheidern nicht wiederholt?

Ich bin kein Mediziner, halte es aber für medizinisch und vom Gesetz her bedenklich, dass Sie als Gesundheitsbehörde es zulassen, dass infiziertes Krankenhauspersonal den ganzen Tag in der Tölzer Klinik arbeitet, bis dann endlich 7 Stunden später das positive PCR Ergebnis beim Mitarbeiter ankommt.

Viele Grüße


On 1/28/22 13:54, g wrote:
>
> Sehr geehrte Frau D,
>
> vielen herzlichen Dank für Ihre freundliche Nachricht, dass Sie sich ohne Einschränkungen an die TestV halten wollen!
>
> Laut Herrn Holetschek sind ihm in Bayern keine "sehr knappen Ressourcen sowohl in personeller Hinsicht als auch im Hinblick auf das Material" bekannt.
>
> Ich hatte und habe vollstes Verständnis, dass Ihre Mitarbeiterin den Grund bei mir abgefragt hat.
>
> Wurde meine Antwort von der zornigen Sachbearbeiterin mit der gebotenen Sorgfalt dokumentiert? Dann sollten Ihnen bereits alle notwendigen Angaben vorliegen.
>
> Keinerlei Verständnis habe ich dafür, dass mir das Gesundheitsamt den Hörer auflegt, wenn ich um eine schriftliche Begründung für die Ablehnung bitte, oder nach dem Namen der Sachbearbeiterin frage.
>
> Wann darf ich zum PCR-Test als nahe Kontaktperson von A. vorsprechen?
>
> Viele Grüße
>
> G

per Fax: 08041 505-132

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Prof.-Max-Lange-Platz 1

83646 Bad Tölz



Ihre Amtspflichtverletzung bezüglich TestV:

Sehr geehrter Herr Dr. Gebrande, Sehr geehrter Herr Landrat Niedermaier,

leider habe ich bezüglich meiner Dienstaufsichtsbeschwerde noch keine Nachricht von Ihnen erhalten.

Wurde der PCR Test mit Ihrer Billigung, oder auf Ihre Weisung hin verweigert?

Wichtig ist in dieser Hinsicht ob Ihre Amtspflichtverletzung fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurde.

Fragen stellen sich nun, weil der von Ihnen verweigerte PCR-Test aktuell so viele Funktionen erfüllt: Nach positivem Schnelltest ist der PCR-Test der Quarantäne-Nachweis für den Arbeitgeber. Mit einem PCR-Testergebnis besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung für Menschen, die in Quarantäne nicht ihrer Arbeit nachgehen können. Ein positiver PCR-Test bei Schülern ist für berufstätige Eltern wichtig, die mit ihren Kindern zuhause bleiben müssen. Der PCR-Test begründet und begrenzt außerdem den Genesenenstatus - und kann im Einzelfall auch für die Unfallversicherung ein einwandfreier Nachweis sein.

Die Frage, die sich nun viele Menschen stellen: Wie sollen Schnelltests nun als Nachweis ausreichen?
Änderung der Corona-Testverordnung des Bundes nötig:

Bis auf Weiteres jedenfalls bleibt alles beim Alten, wie ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage von rbb|24 klarstellt: "Derzeit wird die angekündigte Priorisierung bei den PCR-Testungen noch nicht vollzogen." Denn eine Änderung bei der Teststrategie – so wie sie am Montag beim Bund-Länder-Gespräch besprochen wurde - müsse durch eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes geregelt werden.


Viele Grüße

G