Lieber Dirk,
ich habe wie im Prozess vorgesehen, meine Zustimmung zur Datenverarbeitung erteilt und mein Zertifikat in die microsoft.com Cloud hochgeladen, damit ich wieder Zutritt zum Büro erhalte.
Mir fällt aber auf, dass die rechtlichen Zusammenhänge zeitlich nicht ganz passen.
Laut Artikel 17 der Verordnung Publications Office (europa.eu)
https://ec.europa.eu/info/sites/default ... _-_953.pdf
gilt die Verordnung vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022. Mein Zertifikat wurde jedoch heute vom RKI bis zum 30.07.2022 ausgestellt. Das RKI geht also Stand heute ohne Rechtsgrundlage davon aus, dass die Verordnung verlängert wird.
Hierzu habe ich folgende Fragen an Dich:
1.) Wird mein Zutrittsberechtigung für Unterföhring nun durch unsere Prozesse hartcodiert bis zum 30.07.2022 limitiert?
2.) Falls ja, steht es mir nach dem 30.07.2022 frei im Home Office zu arbeiten?
3.) Kann ich nach dem 30.07.2022 meine Immunität durch einen positiven T-Zellen Test gegen die dann vorherrschende Variante nachweisen? Aus dem EU Vorschlag zum Antikörpertest werde ich da nicht ganz schlau.
Viele Grüße
EU Green Pass gültig bis 30. Juni 2022
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